Sicherheitssystem im Parkbad

Mehr Sicherheit im Parkbad!

Aktuell  wird ein innovatives Sicherheitssystem in unserem Parkbad installiert. Das Ertrinkungserkennungs-Programm analysiert die Wasseroberfläche und alarmiert unser Aufsichtspersonal sofort per Smartwatch bei möglichen Notfällen. So werden ungewöhnliche Bewegungen im Wasser, die auf einen Notfall hinweisen könnten, schnell erkannt und genau lokalisiert.

Dank der direkten Benachrichtigung auf die Smartwatch kann unser Team den genauen Punkt des Vorfalls im Becken sofort sehen und viel schneller reagieren. Das erhöht die allgemeine Sicherheit enorm und unterstützt die täglichen Aufgaben unseres Personals.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Das Programm analysiert die Wasseroberfläche mithilfe von Kameras. Bei Erkennung einer Gefahr, wird eine Nachricht an die Smartwatch des Bademeisters geschickt. Dieser sieht wo genau der gemeldete Notfall ist und kann entsprechend reagieren.

Bilddaten werden vor Ort automatisch verarbeitet. Bei einem Sicherheitsvorfall werden die Videodaten für 72 Stunden gespeichert, es werden keine personenbezogenen Daten an Dritte übermittelt.

Die Kameras analysieren die Bewegungsmuster im Wasser und senden die Daten direkt zum Server.

Nein, das System unterstützt das Personal und ersetzt es nicht. Es soll helfen, Notfälle schneller zu erkennen und genau zu lokalisieren, um die Sicherheit zu erhöhen. 

Das System wird zurzeit nur im Nichtschwimmerbecken eingesetzt. 

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende
personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen
Daten und auf die in Art. 15 DSGVO im einzelnen aufgeführten Informationen.
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger
personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16
DSGVO).
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten
unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z.B. wenn die Daten
für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung).
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine
der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z.B. wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die
Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen.
Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben jederzeit gegen die
Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die
personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung
nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der
Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DSGVO).
Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht
auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie
betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt (Art. 77 DSGVO). Die betroffene Person kann dieses Recht
bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen
Verstoßes geltend machen. In (Bundesland) ist die zuständige Aufsichtsbehörde: …