Wahlen

Briefwahl

Wenn Sie per Briefwahl wählen möchten, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. 

Unter  www.wadgassen.link/briefwahl ist die Beantragung eines Wahlscheines und damit der Briefwahlantrag online möglich. 

Den Antrag können Sie ansonsten auch mit dem Vordruck auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung stellen. 

Die Wahlbenachrichtigungen werden Ihnen per Brief von der Deutschen Post voraussichtlich Mitte Januar zugestellt. Wahlscheinanträge werden von der Gemeinde Wadgassen nur bis Freitag, den 21. Februar 2025, 15.00 Uhr, entgegengenommen, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltag um 15.00 Uhr. Der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen wird Ihnen auf dem Postweg übersandt oder überbracht. Sie können ihn auch persönlich bei der Gemeinde abholen. Wer für eine andere oder einen anderen einen Wahlschein beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht der oder des Wahlberechtigten vorlegen. 

Das barrierefreie Briefwahlbüro im Gemeindehaus Schaffhausen, Sengsterstraße 14 (Eingang neben der Kreissparkasse) wird Ihnen voraussichtlich ab Mitte Februar zur Verfügung stehen.

Bei Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt unter wahlamt(at)wadgassen.de oder telefonisch unter der 06834 944 - 126 / -219 / -220 zur Verfügung.