Krankenhausaufenthalt

Der Aufenthalt in einem Akutkrankenhaus erfolgt entweder geplant für einen Eingriff oder ungeplant nach einem Ereignis, z.B.: nach einem Sturz. Als älterer Mensch bzw. als pflegender Angehöriger ist es sinnvoll, sich im Vorhinein  dazu Gedanken zu machen und sich darauf vorzubereiten.

Denn viele ältere Menschen haben neben der Grunderkrankung, weswegen der Krankenhausaufenthalt notwendig wird, weitere Erkrankungen und sind auf die Einnahme mehrere Medikamente angewiesen. Hinzukommen können körperliche Einschränkungen, wie z.B.: Angewiesenheit auf eine Hör- oder Sehhilfe, eine Gangunsicherheit, oder kognitive Einschränkungen, z.B.: eine Demenzerkrankung. Diese Informationen sind dem Krankenhaus häufig nicht oder nur unzureichend bekannt. Dem Krankenhaus wird häufig nur die Grunderkrankung, die behandelt werden soll, vom einweisenden Arzt übermittelt oder sie wird im Krankenhaus selbst festgestellt.

Um dem entgegenzuwirken, kann eine Notfalldose bestückt werden und diese in der Kühlschranktür verwahrt werden (siehe Kapitel zu Notfalldose).

Zudem gibt es die Möglichkeit mithilfe eines Informationsbogens zur Aufnahme im Krankenhaus auf besondere Gewohnheiten, zum Beispiel selbstständige Medikamenteneinnahme, Schlafgewohnheiten, Befindlichkeiten, hinzuweisen.

Viele Krankenhäuser bieten auch die Möglichkeit eines „Rooming In“ an, also die Mitaufnahme einer Bezugsperson. Bezüglich einer möglichen Kostenübernahme sollte sich vorher mit der Krankenkasse in Verbindung gesetzt werden.

Checkliste für die Krankenhaustasche

  • Versichertenkarte der Krankenkasse, Personalausweis, Einweisung
  • Bekleidung, Wäsche, Schuhe und Hausschuhe, Toilettenartikel, persönliche Dinge

Falls vorhanden, hilfreich

  • Medikamentenplan und Medikamente
  • Impfausweis, Allergiepass
  • Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung in Kopie
  • Name und Anschrift des Hausarzt

Das Entlassmanagement sorgt dafür, dass die Anschlussversorgung an den Krankenhausaufenthalt gewährleistet wird. Dazu wird im Krankenhaus durch ein multidisziplinäres Team festgestellt, welche Bedarfe bestehen und welche Anschlussbehandlungen, Medikation und Versorgung stattfinden muss. Dies wird entsprechend eingeleitet und die behandelnden Ärzte und Dienstleister (z.B.: ambulanter Pflegedienst) informiert. Dem Entlassmanagement muss vonseiten des Patienten zugestimmt werden. Wird  vonseiten des Krankenhauses das Angebot dazu nicht gemacht, sollte danach gefragt werden.