Die Grünschnittanlage

Auf dieser Seite informieren wir Sie, was Sie alles als Grüngut bei uns vorbeibringen können.

Die Abgabe von Grüngut ist nur den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Wadgassen gestattet.

Was zählt als Grünschnitt?

Grüngut im Sinne der Satzung sind biologisch abbaubare pflanzliche Abfälle:

  •    Äste (kleiner als 2 m Länge und weniger als 15 cm im Durchmesser)
  •    Baum-, Hecken- und Grünschnitt
  •    Gras
  •    Laub
  •    Strauchwerk und vergleichbare Materialien

Was ist kein Grünschnitt?

  •     störstoffhaltiges Grüngut,
  •     Grüngut, in dem Biogut enthalten ist,
  •     Grüngut, das mit Schadstoffen belastet ist,
  •     Stämme über 15 cm Durchmesser oder über 2 Meter Länge und Wurzelstöcke,
  •     Altholz, auch unbehandelt,
  •     Erdreich, Oberbodenabtrag oder Grasnarbe.
  •     Abfälle aus Tierhaltung (Stall- und Kleintiermist),
  •     Obst- und Gemüseabfälle,
  •     Küchenabfälle
  •     Speisereste
  •     Grüngut, das gesundheitsschädlich oder nicht zur stofflichen oder energetischen Verwertung geeignet ist, wie z. B. Riesen-Bärenklau (Herkulesstaude), Ambrosia (Beifußblättriges Traubenkraut), Grüngut mit Schädlingsbefall.