Im Falle der eigenen Entscheidungs- und/oder Einwilligungsfähigkeit können PatientInnen mithilfe einer schriftlichen Patientenverfügung vorsorglich festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind.
Eine Patientenverfügung ist rechtlich nur bindend, wenn durch sie der eindeutige Wille des Patienten sicher festgestellt werden kann und konkret festgelegte Behandlungswünsche(z.B. die Durchführung einer künstlichen Ernährung oder die Ablehnung einer Flüssigkeitszufuhr) in konkret beschriebenen Behandlungssituationen oder bezogen auf ausreichend spezifizierte Krankheiten geäußert werden.
Es wird empfohlen, eine Beratung durch den Hausarzt oder die Hausärztin in Anspruch zu nehmen.