Bescheinigung in Steuersachen 

Eine Bescheinigung in Steuersachen (früher: „Unbedenklichkeitsbescheinigung) wird immer dann benötigt, wenn Sie Ihre steuerliche Zuverlässigkeit (Gewerbesteuer, Grundbesitzabgaben, usw.) nachweisen müssen. Es handelt es sich um eine Bestätigung, dass bei der Gemeinde Wadgassen keine Steuerrückstände bestehen. 

Eine Bescheinigung in Steuersachen wird zumeist für eine gewerberechtliche Erlaubnis benötigt, zum Beispiel für Reisegewerbe, Güterverkehr oder Personenbeförderung. 

Ein amtliches Identitätsdokument (Personalausweis, Reisepass), sofern Sie eine „Bescheinigung in Steuersachen“ von Ihrer Gemeindeverwaltung benötigen.

Für den Fall, dass Sie eine „Bescheinigung in Steuersachen“ vom Finanzamt benötigen, sind keine weiteren Unterlagen von Ihnen erforderlich, da das Finanzamt die steuerlichen Fakten anhand der dort vorliegenden Kenntnisse  bescheinigt.

Es können Gebühren anfallen. Genauere Auskünfte erteilt Ihnen die zuständige Stelle.

Da es sich bei der „Bescheinigung in Steuersachen“ nicht um einen Verwaltungsakt, sondern lediglich um eine Wissensäußerung handelt, besteht keine Einspruchsmöglichkeit, d.h. es existiert auch keine Rechtsbehelfsfrist.

Es genügt ein formloser Antrag unter Angabe des vollständigen Vor- und Nachnamens beziehungsweise der Firmenbezeichnung und der Anschrift sowie der Steuernummer/Identifikationsnummer. Es sollte mit angegeben werden, für welchen Zweck die Bescheinigung benötigt wird. Für eventuelle Rückfragen wäre die Angabe einer Telefonnummer von Vorteil. 

Die Bescheinigung kann beantragt werden:

per Mail an:  kasse@wadgassen.de  

Bescheinigungen in Steuersachen vom Finanzamt (bzgl. Umsatz‐ und Einkommensteuer) müssen Sie bei ihrem zuständigen Finanzamt direkt anfordern. Diese werden von der Gemeinde Wadgassen nicht weitergeleitet.