Hilfsmittel

Hilfsmittel für die Pflege zu Hause: Mehr Sicherheit und Komfort im Alltag

Pflegehilfsmittel sollen den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen in der Pflege zu Hause erleichtern. Als Pflegehilfsmittel versteht man Geräte oder Gegenstände, die dabei helfen sollen, möglichst selbstbestimmt leben zu können.

Unterschieden wird zwischen zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, die dem Schutz der Pflegepersonen dienen, und technischen Pflegehilfsmitteln zur Unterstützung im Alltag.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind z.B.: Bettschutzeinlagen, Fingerlinge, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schutzschürzen, Desinfektionsmittel Einmallätzchen. Die Kosten dafür bis in Höhe von 40€ werden von der Pflegekasse übernommen

Technische Pflegehilfsmittel sind z.B.: Pflegebetten, spezielle Pflegebett-Tische, Sitzhilfen zur Pflegeerleichterung oder Hausnotrufsysteme. Der Eigenanteil dafür beträgt 10%, maximal 25€. Der Eigenanteil entfällt, wenn die Hilfsmittel leihweise überlassen werden. Die Kosten für technische Hilfsmittel, die nicht der Erleichterung der Pflege dienen, wie z.B.: Rollstühle, Bade-, Toiletten- oder Sitzhilfen, werden nicht von der Pflegeversicherung übernommen, sondern von der Krankenversicherung.

Anspruch auf Pflegehilfsmittel haben Personen, die

  • die min. Pflegegrad 1 haben
  • zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder einer betreuten Anlage wohnen
  • von Angehörigen oder anderen Personen aus ihrem sozialen Umfeld gepflegt werden

Pflegehilfsmittel können ohne Rezept beantragt werden. In vielen Fällen ist dennoch eine ärztliche Verordnung ratsam. Auch Pflegefachkräfte können Pflegehilfsmittel empfehlen. Die Empfehlung muss schriftlich erfolgen und sollte nicht älter als zwei Wochen sein. Für Bewohner:innen von Pflegeeinrichtungen stellt die Einrichtung die benötigten Pflegehilfsmittel zur Verfügung.


Notfalldose

Im Falle eines Notfalls ist es wichtig, dass die Rettungskräfte schnell Informationen haben, welche Vorerkrankungen bestehen, welche Medikamente eingenommen werden und wie der allgemeine Gesundheitszustand ist. Bei alleinlebenden Menschen ist es schwerer an diese Informationen zu gelangen. Um nicht allzu viel Zeit damit zu verlieren, ausfindig zu machen, wer die Angehörigen sind und diese zu kontaktieren, gibt es die Notfalldose. In die Notfalldose können Notfall-/Impfpass, Medikamentenplan, Patientenverfügung, usw. getan werden und die Notfalldose wird dann in die Kühlschranktür gestellt. Mit einem Aufkleber an der Innenseite der Haus-/Wohnungstür und einem Aufkleber auf dem Kühlschrank können die Rettungskräfte erkennen, dass in dem Haushalt eine Notfalldose vorhanden ist und die notfallrelevanten Informationen verfügbar sind. Gerade im Stress einer Notfallsituation, in der Details vergessen werden können, oder der Patient vielleicht nicht ansprechbar ist, ist dies viel wert.

Notfalldose → Dokumente in die Notfalldose → Notfalldose in die Kühlschranktür → Aufkleber auf die Wohnungstürinnenseite und auf den Kühlschrank → Fertig!

Die Notfalldose kann in Apotheken oder online gekauft werden.


Notruf- Hilfe per Knopfdruck oder Smartwatch

Alleinlebende, egal welchen Alters, stellen sich mindestens einmal im Leben die Frage: „Oh Gott, was, wenn ich stürze und nicht ans Telefon komme?“ Besonders dann, wenn gesundheitliche Probleme oder Beeinträchtigungen hinzukommen, stellen sich auch Angehörige und Freunde diese Frage. Um möglichst schnell in einer hilflosen Situation Hilfe informieren zu können, gibt es verschiedene Varianten, per Hausnotruf oder per Smartphone.

Hausnotrufsystem

Ein Hausnotrufsystem wird am bestehenden Telefonanschluss installiert. Das System besteht aus zwei Geräten, dem Hausnotruf-Basisgerät mit Lautsprecher, Freisprechanlage, Mikrofon und Notruftaste und dem Sender, den die Person, entweder als Kette oder als Armband, trägt.

Beim Eintritt eines Notfalls, z.B.: eines Sturzes und Nichterreichbarkeit des Telefons, wird dann der Knopf gedrückt und ein Mitarbeiter der Notdienstzentrale meldet sich. Es kann dann abgeklärt werden, ob ein Angehöriger oder eine Vertrauensperson, deren Kontaktdaten bei der Notdienstzentrale hinterlegt wurden, kontaktiert wird, oder ob eine Notfallhilfe eingeleitet werden muss.

Die Kosten für ein Hausnotrufsystem sind abhängig vom jeweiligen Anbieter und den in Anspruch genommenen Dienstleistungen. Beispiele für weitere Dienstleistungen sind: zusätzliche Schlüsselhinterlegung, zusätzliche Geräte, regelmäßige Kontrollanrufe.

Anbieter von Hausnotrufsystemen sind

  • Arbeiter-Samariter Bund Landesverband Saarland, Telefon: 0681/ 88 00 40
  • Arbeiterwohlfahrt Landesverband Saarland, Telefon: 0681/ 85 78 40
  • DRK Landesverband Saarland, Telefon: 0681/ 50 04 210
  • Malteser Hilfsdienst, Telefon: 0800/ 99 66 001
  • Not-Ruf-Saar e.V., Telefon: 0681/37 18 62

Die Verbraucherzentrale des Saarlandes empfiehlt bei der Auswahl eines Anbieters von Hausnotrufsystemen darauf zu achten, „ob der Anbieter sowohl in der Notrufzentrale als auch beim Hilfepersonal vor Ort qualifizierte Fachkräfte beschäftigt. Außerdem kann die Nutzung eines regionalen Anbieters von Vorteil sein, wenn die Helfer dadurch schnell vor Ort sein können.“

Sie rät zudem bei Vertragsabschluss das Kündigungs- und Haftungsrecht zu beachten. Hier empfehle sich ein Vertrag ohne Mindestlaufzeit und mit uneingeschränkter Haftung des Anbieters.

Bei einem bestehenden Pflegegrad ist es möglich eine Kostenübernahme bei der Pflegekasse als technisches Pflegehilfsmittel zu beantragen. Voraussetzungen dafür sind entsprechend der GKV-Richtlinien

allein lebend oder über weite Teile des Tages allein lebend und

jederzeit aufgrund des Krankheits- bzw. Pflegezustandes (z.B. Gleichgewichts- und Bewusstseinsstörungen, Herzanfälle, Fallneigung) mit dem Eintritt einer Notsituation zu rechnen ist, 

in der es dem Pflegebedürftigen nur mit Hilfe des Hausnotrufsystems möglich ist, einen Notruf abzusetzen.

oder

mit einer Person in häuslicher Gemeinschaft lebt, die jedoch aufgrund ihrer körperlichen oder geistigen Einschränkungen im Fall einer Notsituation nicht in der Lage ist, einen Hilferuf selbstständig abzusetzen.

Smartwatch

Viele Smartwatches haben die Funktion einen Notruf abzusetzen. Entweder in dem eine spezielle Taste gedrückt wird, eine vordefinierte Aktion ausgeführt wird oder ein Sensor einen Sturz erkennt. Je nach Voreinstellung wird der Kontakt zum Rettungsdienst, zu Angehörigen oder festgelegten Notfallkontakten hergestellt.

Notrufmöglichkeiten an der Smartwatch

  • Notfallkontakt: Im Vorhinein wird eine Liste mit Notfallkontakten festgelegt. Diese werden bei Eintritt des Notfalls benachrichtigt.
  • Notruf-Taste: Durch Drücken der speziellen Notruftaste wird der Notrufprozess in die Wege geleitet.
  • Bewegungssensor: Der Bewegungssensor löst einen Notruf aus, wenn ungewöhnliche Bewegungen oder ein Sturz erkannt wird.
  • GPS-Ortung: Per GPS ist es möglich den Nutzer zu orten.  

Um die Funktionalität sicherzustellen, ist es wichtig, die richtigen Einstellungen vorgenommen zu haben, mit der Anwendung vertraut zu sein und im Notfall korrekt reagieren zu können.