Die Vergnügungssteuer wird erhoben für
Die Vergnügungssteuer dient hauptsächlich der Einnahmeerzielung, verfolgt jedoch auch ordnungs- und sozialpolitische Ziele, indem z. B. durch die Besteuerung von Spielgeräten die Eindämmung der Spielsucht erreicht werden soll.
Aktuelle Steuersätze für Apparate je angefangener Kalendermonat:
In Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen in Gaststätten und anderen Orten
mit Gewinnmöglichkeit 12 % vom Einspielergebnis 10 % vom Einspielergebnis
ohne Gewinnmöglichkeit 30,70 EUR je Gerät/Monat 15,35 EUR je Gerät/Monat
Die Steuersätze für die übrigen Veranstaltungen und Apparate entnehmen Sie bitte der Vergnügungsteuersatzung der Gemeinde Wadgassen.
Es sind folgende Erklärungen vorzulegen: