Teilstationäre Pflege: Tagespflege und Nachtpflege

Teilstationäre Pflege bezeichnet die zeitweise Betreuung des Pflegebedürftigen im Tagesverlauf in einer teilstationären Pflegeeinrichtung. Dies ist als Tagespflege oder als Nachtpflege möglich. Vorrangig geschieht dies jedoch als Tagespflege, für Nachtpflege gibt es wenig Angebote.

Es handelt sich dabei um eine Ergänzung zu Leistungen der ambulanten Pflege.  Für den Pflegebedürftigen wirkt dies häufig als nichtmedikamentöser Therapieansatz und kann zu einer Förderung des Wohlbefindens beitragen, durch Angebote der Beschäftigung, der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und der Förderung sozialer Kontakte.

Für die pflegenden Angehörigen bedeutet dies eine stunden- bzw. tageweise Entlastung und trägt zu deren Gesunderhaltung bei. Die Pflege in der eigenen Häuslichkeit kann somit besser und länger gelingen, und somit ein eventueller Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung hinausgezögert bzw. vermieden werden.

Die Dienstleistungen einer Tagespflegeeinrichtung umfassen in der Regel: Hol- und Bringdienst, Mahlzeiten, Grund- und Behandlungspflege, therapeutische und rehabilitative Angebote, Betreuung in Kleingruppen. Die Öffnungszeiten sind meist von Montag bis Freitag, von 08:00 bis 16:30 Uhr. Einige Einrichtungen bieten ausgedehntere Öffnungszeiten an, z.B.: mit verlängerten Öffnungszeiten oder mit Betreuungszeiten am Wochenende.

Die Pflegeversicherung übernimmt im Rahmen des Budgets für Tages-/Nachtpflege die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen, die soziale Betreuung und die medizinische Behandlungspflege in einer teilstationären Pflegeeinrichtung. Möglich ist dies bei Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5. Hinzukommt kommt ein Eigenanteil für Kosten der Unterkunft, der Verpflegung und für Investitionen. Der Eigenanteil kann über den Entlastungsbetrag in Höhe von 125€ erstattet werden.