Gem. § 115 Abs. 2 KSVG hat die Gemeinde jährlich einen Bericht über ihre unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen in privater Rechtsform zu erstellen.
Der Beteiligungsbericht dient sowohl der Information des Gemeinderates, als auch der Einwohner der Gemeinde. Daher ist jedem Einwohner die Einsicht in den Beteiligungsbericht gestattet.
Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme ist in geeigneter Weise öffentlich hinzuweisen. Der Bericht soll insbesondere dazu beitragen, auch die Erfüllung der aus dem kommunalen Haushalt ausgegliederten und rechtlich verselbständigten Aufgaben transparent zu halten.
Der Beteiligungsbericht soll für jedes Unternehmen mindestens enthalten:
a) den Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe, die Beteiligung des Unternehmens
b) die Erfüllung des öffentlichen Zwecks
c) in Grundzügen den Geschäftsverlauf für das jeweils letzte Geschäftsjahr, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens
Beteiligungsberichte, die vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen werden, können bei der Verwaltung im Rathaus der Gemeinde Wadgassen eingesehen werden. Der Beteiligungsbericht kann nur nach vorheriger Anmeldung bei der Kämmerei während den Öffnungszeiten eingesehen werden.