Stationäre Pflege

Der Umzug in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung erfolgt, wenn häusliche Pflege alleine oder mit Unterstützung durch teilstationäre Angebote nicht oder nicht mehr ausreichend ist.

Anspruch auf Pflege in einer vollstationären Pflegeeinrichtung haben Pflegebedürftige im Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5.

Die Pflegeversicherung übernimmt pauschale Leistungen für pflegebedingte Aufwendungen, Aufwendungen für Betreuung und für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege, bis zu einem Höchstbetrag je Pflegegrad. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen müssen selbst getragen werden.