Durch die Wechselfälle des Lebens kann es dazu kommen, dass ein Mensch nicht mehr in der Lage ist für sich selbst zu entscheiden. Daher ist es umso wichtiger, seinen Willen zu äußern und schriftlich festzuhalten, damit die Angehörigen oder die verfügten Personen befähigt sind, die Person rechtlich zu vertreten. Damit dies auch in deren Willen und nach ihren Wünschen geschieht, müssen diese auch bekannt sein.
Am besten sollten daher alle wichtigen Dokumente und Unterlagen an einem Ort gemeinsam aufbewahrt werden, um sie im Bedarfsfall schnell griffbereit zu haben und die Angelegenheiten regeln zu können. Eine gute Möglichkeit dafür ist eine Dokumentenmappe, die man selbst erstellt, oder die Notfallmappe des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit. Die Dokumentenmappe sollte enthalten: Urkunden des Stammbuchs, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Versicherungspolicen, Sozialversicherungsunterlagen, Testament, Sparbücher, Wertpapiere, Rentenbescheid und Rentenanpassungen, Arbeitsverträge, Zeugnisse, Ernennungsurkunden, Schuldurkunden. Die Notfallmappe des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit ist unter folgendem Link Saarland - Publikationen - Notfallmappe als PDF-Datei abrufbar und kann dort bestellt werden oder telefonisch unter: 0681/ 501 00.