Blutspende- kleiner Pieks mit großer Wirkung!
Derzeit spenden in Deutschland ca. 3-4% der spendefähigen Bevölkerung Blut. Im Gegensatz dazu sind aber ca. 80% der Bürger:innen irgendwann einmal in ihrem Leben auf ein Blutprodukt angewiesen.
Mit einer Blutspende leistet man Hilfe für andere und das Gesundheitssystem. Denn aus einer Blutspende können Blutprodukte für die Rettung dreier weiterer Leben gewonnen werden.
Zugleich tut man etwas Gutes für die eigene Gesundheit. Denn vor der Blutspende findet ein Gesundheitscheck statt, bei dem der Blutdruck und der Eisenwert des Körpers gemessen werden. Die Blutspende an sich wird auf Infektionskrankheiten geprüft.
Voraussetzungen als Spender:in
Ablauf der Blutspende
Nach der Anmeldung - mit Personalausweis oder Blutspendeausweis- wird ein Fragebogen ausgefüllt, in dem Auskunft über den Gesundheitszustand, Lebensbedingungen usw. gegeben wird. Daran anschließend findet eine Untersuchung beim Arzt der Spendestelle statt und es wird über den Fragebogen gesprochen. Der Arzt entscheidet zum Schutz von Spender:in und zum Schutz von Empfänger:in, ob Blut gespendet werden darf. Jetzt heißt es, es sich auf einer Liege bequem machen und die Blutabnahme durch das medizinische Personal durchführen lassen. Die eigentliche Blutabnahme dauert ca. fünf bis neun Minuten. Nach der Blutabnahme wird sich noch ein wenig ausgeruht. Insgesamt dauert es mit Anmeldung, Arztgespräch, Spende und Imbiss ca. eine Stunde.
Worauf muss vor und nach der Blutspende geachtet werden?
vor der Blutspende
nach der Blutspende
Zum Thema Organspende gibt es viele Fragen und viele Vorurteile.
Daher ist es umso wichtiger, diese Fragen zu stellen, sich zur Thematik zu informieren, und eine eigene persönliche, selbstbestimmte Entscheidung zu treffen. Festgehalten werden kann die Entscheidung in einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung. Mithilfe des Organspendeausweis kann einer Organentnahme zugestimmt oder widersprochen werden, und auch bestimmt werden, welche Organe entnommen werden dürfen.
Es gibt analoge und digitale Erklärungsmöglichkeiten zur Organspende. Die analoge Erklärung erfolgt entweder per Patientenverfügung oder per Organspendeausweis. Für die Erklärung per Organspendeausweis muss nur der Organspendeausweis ausgefüllt werden und das Vorhandensein einem Angehörigen oder einer nahestehenden Person mitgeteilt werden. Das Ausweisformular finden Sie in den Organspendebroschüren, in vielen Arztpraxen oder im Internet, z.B.: bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Die digitale Erklärung erfolgt mit einer Erklärung zur Organspende im zentralen elektronischen Organspende-Register unter www.organspende-register.de. Notwendig für die Registrierung sind ein Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, ein elektronischer Aufenthaltstitel oder eine eIDKarte, zusätzlich die Krankenversichertennummer und eine E-Mailadresse. Ab Juli, spätestens im September soll die Meldung auch über die App der eigenen Krankenkasse möglich sein. Die Eintragung ins Organspende-Register ist freiwillig, kostenlos und der eigene Eintrag kann jederzeit geändert oder gelöscht werden.
Sollten mehrere Dokumente vorliegen, z.B.: eine Patientenverfügung und Organspende-Ausweis, dann gilt das Dokument mit dem jüngsten Datum.
Der Organspendeausweis muss bei keiner offiziellen Stelle registriert oder hinterlegt werden. Es ist sinnvoll, ihn mit den persönlichen Ausweisdokumenten mitzuführen. Ansonsten kann er bei Angehörigen oder einer Vertrauensperson hinterlegt werden.
Der Widerspruch gegen die Organspende kann ab dem Alter von 14 Jahren getroffen werden. Im Alter von 16 Jahren kann die Einwilligung zur Organspende gegeben werden.
Die Entscheidung kann jederzeit widerrufen werden. Bei der analogen Meldung erfolgt dies, in dem die bisherige Erklärung vernichtet wird. Die veränderte Einstellung kann dann auf einem neuen Organspendeausweis ausgedrückt werden. Die digitale Meldung im Organspende-Register kann jederzeit geändert oder gelöscht werden. Sinnvoll ist es, die Angehörigen oder die Vertrauensperson über die neue Entscheidung zu informieren.
· passender Zustand der Organe, keine Verletzungen, keine Erkrankungen
· Bestehen eines irreversiblen Hirnfunktionsausfall
· Vorliegen einer Einwilligung: schriftliche Erklärung des Spenders
oder Entscheidung des/der Angehörigen nach dem Willen oder im Sinne des Verstorbenen
Ist keine Entscheidung bekannt, aber eine Organspende möglich, dann müssen nahe Angehörige einer Organentnahme zustimmen.
Gespendet werden können Herz, Lunge, Niere,
Leber, Bauchspeicheldrüse und Darm.
Natürlich. Das medizinische Personal wird immer alles tun, um den Gesundheitszustand zu stabilisieren und das Leben zu erhalten. Die Frage nach der Organspende stellt sich immer erst, nach einem irreversiblen Hirnfunktionsausfall.