„Das Internet vergisst nicht“- Dies gilt nicht nur zu Lebzeiten, als Warnung, um leichtsinniges Verhalten oder unüberlegte Veröffentlichungen von Kommentaren und Fotos im Internet zu vermeiden. Während Krankheit, anderer Umstände oder gar im Todesfall bleibt die digitale Existenz bestehen und gilt es zu regeln.
Zum Digitalen Nachlass gehören alle Geräte und Dienste, die Daten elektronisch verarbeiten und speichern.
Es ist wichtig, sich rechtzeitig um den Digitalen Nachlass zu kümmern, und zu bestimmen, wer als Vertretung bevollmächtigt werden soll und was mit den einzelnen Konten und Daten passieren soll. Dafür sollte eine Person des Vertrauens bestimmt werden und schriftlich in einer Vollmacht festgehalten werden. Die Vollmacht sollte bereits zu Lebzeiten gelten, damit in Fällen von Krankheit, Koma, etc. der Bevollmächtigte handeln kann. Ebenso sollte die Vollmacht über den Tod hinaus gelten, damit das digitale Erbe verwaltet werden kann. Die Vollmacht muss unterschrieben und mit einem Datum versehen sein.
Vom Vollmachtgeber für die Vertrauensperson
Vorlagen zur Vollmacht und zur Übersicht bietet die Verbraucherzentrale www.verbraucherzentrale.de unter dem Stichwort „Digitaler Nachlass“
Bei den Onlinediensten Facebook und Google kann zu Lebzeiten in den Einstellungen festgelegt werden, was nach dem Tod mit dem Account passieren soll und wer ihn eventuell verwalten soll.