Telefon
Telefon
Fax
Sachgebietsleitung
Für die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz ist mit Inkrafttreten des saarländischen Ausführungsgesetzes im Jahr 1992 beim Landkreis Saarlouis die Örtliche Betreuungsbehörde geschaffen worden.
Die Arbeitsgrundlagen für die behördlichen Tätigkeiten im Betreuungsrecht finden sich zum einen im Betreuungsbehördengesetz (BtBG), dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
Die Zuständigkeit der Örtlichen Betreuungsbehörde ist für den gesamten Landkreis Saarlouis mit ca. 198.000 Einwohnern mit seinen beiden Amtsgerichtsbezirken Saarlouis und Lebach gegeben.
Beratung zu und Versand sowie Beglaubigung von Vorsorgevollmachten sind dort erhältlich.