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Behindertenbeauftragter Gemeinde Wadgassen
Die Verwirklichung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen kann nur gelingen, wenn damit auf kommunaler Ebene begonnen wird. Hier haben Menschen mit Behinderungen ihren Lebensmittelpunkt, hier wollen sie soweit wie möglich am Leben in der Gemeinschaft teilhaben. Es muss deshalb eine der zentralen Aufgaben kommunaler Politik sein, sich den Herausforderungen der Schaffung von Barrierefreiheit und der demografischen Veränderungen zu stellen.
Durch das Saarländische Behindertengleichstellungsgesetz 2003 ist die Beteiligung von kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen verpflichtend. Die Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände bestellen zur Verwirklichung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zur Beratung in Fragen der Behindertenpolitik jeweils eine Person, die möglichst in der Behindertenarbeit erfahren ist. Unbeschadet von dieser Regelung können die Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände zur Beratung und Unterstützung der Beauftragten kommunale Beiräte für die Belange von Menschen mit Behinderungen bilden.
Zu den Aufgaben der kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen gehören insbesondere:
· die Beratung der Gemeinden und Gemeindeverbände in allen Angelegenheiten, die behinderte Bürger betreffen, sowie
· die Teilnahme an den Sitzungen der Vertretungsorgane der Gemeinden oder Gemeindeverbände.
Der oder die Behindertenbeauftragte soll eng und vertrauensvoll mit den Organisationen der örtlichen Behindertenselbsthilfe zusammenarbeiten. Der Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen unterstützt die Arbeit der kommunalen Beauftragten und organisiert jährlich zwei Treffen als Plattform zum Informations- und Erfahrungsaustausch.
Zu den kommunalen Maßnahmen im Bereich „Barrierefrei leben“ gehören viele Einzelmaßnahmen, wie z. B. die Absenkung von Bordsteinen, die Ausstattung von Ampeln mit akustischen Signalen für Sehbehinderte und Blinde, die Schaffung von Rampen, die Erneuerung bzw. Einrichtung von Behindertenparkplätzen, aber auch der behindertengerechte Umbau von Freizeiteinrichtungen. Im Bereich „Information und Kommunikation“ werden Informationsbroschüren sowie barrierefreie Internetseiten erstellt.