Telefon
Fax
Diplom Psychologin
Diplom Juristin
Information, Beratung und Betreuung im Sinne rechtlicher Vertretung gemäß dem Betreuungsrecht (2. BtÄndG)
Rechtliche Vertretung wird erforderlich, wenn Menschen aufgrund von Verwirrtheit im Alter, einer psychischen Erkrankung, körperlicher, geistiger od. seelischer Behinderung ihre Angelegenheiten nicht ( mehr ) selbständig regeln können. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, kann das Betreuungsgericht eingreifen und zur Unterstützung der betroffenen Person einen Betreuer bestellen. Der Betreuer steht in persönlichem Kontakt mit dem Betreuten und unterstützt ihn in den Lebensbereichen, in denen er Hilfe benötigt. Das kann beispielsweise in Gesundheits-, Vermögens- und/oder Wohnungsangelegenheiten sein. Die Bereiche werden vom Gericht in Absprache mit dem Betroffenen festgelegt.
Da sich nicht immer Angehörige finden, die die Betreuung übernehmen können, sind Mitbürger gefragt, die bereit sind, sich ehrenamtlich für andere in diesem Bereich zu engagieren.
Die Betreuungsvereine erfüllen die Aufgabe, ehrenamtliche Betreuer/innen zu suchen, zu schulen und auf Anfragen des Betreuungsgerichtes und der Betreuungsbehörde vermittelnd tätig zu werden.
Die Mitarbeiterinnen der Betreuungsvereine führen selbst Betreuungen und unterstützen die ehrenamtlichen Betreuer/innen bei der Ausübung ihres Amtes.
Weitere Angebote der Betreuungsvereine sind:
* Beratung von bevollmächtigten Personen,
* Hilfe im Umgang mit Behörden, Gerichten und Formalitäten im Kontext von rechtlicher Vertretung,
* Informations- und Fortbildungsveranstaltungen zu betreuungsrelevanten Themen,
* Organisation von Gesprächskreisen zum Erfahrungsaustausch ehrenamtlicher Betreuer/innen,
* Information der Öffentlichkeit über Betreuungsrecht und Vorsorgemöglichkeiten wie Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung,
* Beratung bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten,
* Haftpflichtversicherung für ehrenamtliche Betreuungsvereinsmitglieder.