Gemeinde Wadgassen - Entsorgung

Entsorgung und Abfallbeseitigung

Verwaltungsgebühr

In der Sitzung der Verbandsversammlung des Entsorgungsverbandes Saar (EVS) vom 05.12.2006 wurde die Erhebung einer Verwaltungsgebühr ab 01.01.2007 beschlossen.

Die Verwaltungsgebühr wird erhoben für die Aufstellung, Rücknahme oder Veränderung eines Müllgefäßes von 120 bzw. 240 Liter sowie für die Änderung der Entleerungshäufigkeit.

Die Gebühr beträgt pro Änderung und pro Gefäß 22 Euro.
Die Gebühr wird nicht erhoben bei Aufstellung eines Abfallgefäßes zum erstmaligen Anschluss an die öffentliche Abfallbeseitigung.
Ebenso entfällt die Gebühr bei Ersatz von Schüttungsfällen und defekten Gefäßen der gleichen Art.


Gebühren des EVS für Leerungssystem ab 2011

Basisgebühr incl. 4 Mindestleerungen

(rückwirkend ab 1. Januar 2011)

für 120 l Restmülltonne = 76,90 Euro

jede weitere Leerung = 6,74 Euro


Basisgebühr incl. 10 Mindestleerungen

für 240 l Restmülltonne = 197,24 Euro

jede weitere Leerung = 13,48 Euro


Basisgebühr incl. 22 Mindestleerungen

für 120 l Biotonne = 35,04 Euro

jede weitere Leerung = 1,59 Euro


Zuschuss zur Abfallentsorgung bei Familien mit Kleinkindern und Menschen mit Inkontinenz

Die Gemeinde Wadgassen zahlt Familien mit mindestens zwei Kindern unter drei Jahren, die in der Gemeinde Wadgassen gemeldet sind, einen Zuschuss zur Abfallentsorgung in Höhe von 40 € pro Jahr.

Die Gemeinde Wadgassen zahlt Menschen mit Inkontinenz, die in der Gemeinde Wadgassen gemeldet sind, einen Zuschuss zur Abfallentsorgung in Höhe von 50 € pro Jahr.

1. Der Zuschuss ist auf Antrag unter Nachweis der Mehrkosten (Vorlage der Rechnung des EVS, Zuschuss bei mehr als 19 Leerungen im Jahr) zu gewähren. Bei zur Miete wohnenden Personen wird der Antrag durch den Wohnungsgeber gestellt.

2. Die Regelung ist befristet auf zwei Jahre. Der Zuschuss für 2011 wird im Jahr 2012 ausgezahlt, der Zuschuss für 2012 im Jahr 2013.

3. Die Bedürftigkeitsprüfung und die Antragsentgegennahme werden von den Ortsvorstehern durchgeführt.



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